Mittwoch, 28.02.2018 | Medienmitteilungen
Medienmitteilung der Aufsichtskommission
Diese Meldestelle, die bei der bestehenden Ombudsstelle angegliedert ist, ermöglicht den Mitarbeitenden, vermutete Verstösse gegen rechtliche Bestimmungen oder andere Unregelmässigkeiten innerhalb der Verwaltung zu melden. Sofern solche Meldungen in guten Treuen erhoben werden, stellen sie keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht gemäss städtischem Personalrecht dar und den meldenden Mitarbeitenden dürfen daraus grundsätzlich keine Nachteile erwachsen. Zum Schutz der meldenden Person sieht das Reglement zudem vor, dass die Meldungen vertraulich und so behandelt werden, dass keine Rückschlüsse auf die meldende Person gemacht werden können.
Mit diesen neuen Whistleblowing-Bestimmungen kommt der Stadtrat dem Anliegen einer Motion der Aufsichtskommission entgegen. Diese hatte im Jahr 2016 auf Anregung des damaligen Ombudsmannes die Schaffung einer solchen Stelle gefordert. Die Aufsichtskommission war der Auffassung, dass der Verdacht auf allfällige Missstände in der Verwaltung durch eine dem Stadtrat unterstehende Stelle in einem geordnetem Verfahren geprüft werden soll und hat nach dem grundsätzlichen Einverständnis des Stadtrates das Reglement ausgearbeitet.
Leena Schmitter
Präsidentin der AK
079 480 13 08