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Dienstag, 10.06.2025 | Medienmitteilungen

Tätigkeitsbericht 2024 der Ombudsstelle der Stadt Bern

Medienmitteilung der Ombudsfrau der Stadt Bern

Bern, 4. Juli 2025. Das Zuhören ist ein Schlüsselwert, der die Arbeit der Om-budsstelle der Stadt Bern prägt. Sie hat 2024 331 Fälle (Vorjahr: 282) und 531 Anfragen (Vorjahr: 558) bearbeitet. Von den im Berichtsjahr insgesamt 319 neu eröffneten Fällen betrafen 82 personalrechtliche Angelegenheiten (Vorjahr 80). Bei der Meldestelle für Missstände gingen 25 Meldungen ein (Vorjahr 19).

Die Ombudsstelle legt dem Stadtrat jährlich ihren Tätigkeitsbericht vor. Dieser umfasst für das Berichtsjahr 2024 neben einem Rückblick und dem inhaltlichen Schwerpunktthema «Behördliches Ermessen – eine Einordnung» auch statistische Informationen und anonymisierte Fallbeispiele. Diese illustrieren die Arbeitsweise der Ombudsstelle als niedrigschwelliges und formloses Klärungs- und Vermittlungsangebot.

Zuhören – ein Schlüsselbegriff der Ombudsstelle
Die Ombudsstelle der Stadt Bern ist eine unabhängige und neutrale Anlaufstelle. Sie bietet Bürger*innen Unterstützung durch Beratung, Vermittlung oder Prüfung bei Fragen, Problemen oder Konflikten mit der Stadtverwaltung oder den städtischen Betrieben BERNMOBIL und Energie Wasser Bern. Auch den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und den Betrieben steht sie bei dienstlichen Problemen beratend und vermittelnd zur Seite. Zudem können via Meldesystem für Whistleblowing Meldungen über Missstände an die Ombudsstelle erfolgen.

Im Zentrum der Tätigkeit der Ombudsstelle steht das Zuhören. Auch wenn die Anliegen der ratsuchenden Personen oftmals nicht erfüllt werden können, ist es stets Anspruch und Aufgabe der Ombudsstelle, den Ratsuchenden durch die Behandlung ihres Anlie-gens einen Mehrwert zu bieten. So sorgt die Ombudsstelle für die Nachvollziehbarkeit von gesetzlichen Vorgaben, legt Behördenabläufe transparent dar und zeigt die nächsten Schritte auf.

Behördliches Ermessen
Für die Behörde ist es oft schwierig, für alle Beteiligten angemessene Entscheidungen zu treffen. Sie muss nicht nur gesetzliche Vorgaben beachten, sondern auch den Einzelfall sachgerecht und fair (d.h. im Sinne von Recht und Billigkeit) entscheiden. Dieser Thematik wird im Tätigkeitsbericht 2024 der Schwerpunkt gewidmet. Die Ombudsstelle fordert eine mutige und bürgerfreundliche Ausübung des behördlichen Ermessens. Dieses soll der individuellen Situation der Bürger*innen gerecht werden und gleichzeitig die Rechtmässigkeit sowie die Gleichbehandlung gewährleisten.

Weitere Auskünfte erteilt 

Mirjam Graf

Ombudsfrau

Tel. 031 312 09 09

ombudsstelle@bern.ch


Beilagen

Den Tätigkeitsbericht 2024 finden Sie hier.

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Grossratssaal während einer Sitzung
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Ein roter Stuhl auf dem Platz vor dem Rathaus
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Kunstvoll gestaltetes Geländer der Rathaustreppe.
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