Verfügt eine Partei über mindestens vier Sitze im Stadtrat, bildet sie eine Fraktion. Erreicht eine Partei die Stärke von vier Sitzen nicht, kann sie sich mit einer anderen oder mehreren anderen Parteien zu einer Fraktion zusammenschliessen. Nur Stadtratsmitglieder, die einer Fraktion angehören, können in die Kommissionen gewählt werden und frühzeitig auf die Entscheide Einfluss nehmen.
In der Legislatur 2021 bis 2024 teilen sich 15 Parteien die 80 Sitze im Stadtrat untereinander auf. Sie haben sich zu acht Fraktionen zusammengeschlossen. Die Fraktionspräsidienkonferenz wird nach Bedarf einberufen und setzt sich aus den Mitgliedern des Büros und den Präsidien der Fraktionen im Stadtrat zusammen. Sie wird jeweils einberufen, um organisatorische Fragen des Ratsbetriebs zu besprechen.
Fraktionslos
GLP/JGLP/EVP