Die Abstimmungen im Stadtrat werden mittels elektronischer Abstimmungsanlage durchgeführt. Falls Probleme mit der Abstimmungsanlage an Ihrem Sitzplatz auftreten, melden Sie dies bitte umgehend dem Weibeldienst. Das Stimmverhalten der Stadtratsmitglieder ist öffentlich. Die entsprechenden Abstimmungsprotokolle (Art. 77 Abs. 2 GRSR) können während der Sitzung beim Weibeldienst eingesehen werden und werden als Anhang zum Sitzungsprotokoll publiziert.
Die Stadtratsbeschlüsse sind in der Regel am Folgetag über die entsprechende Sitzung oder das entsprechende Geschäft im Ratsinformationssystem abrufbar.