Medienmitteilung der Finanzkommission (FIKO)
Die ursprünglich von Stadtrat Maurice Lindgren (GLP) am 31. Oktober 2024 eingereichte und von der Finanzkommission (FIKO) leicht angepasste parlamentarische Initiative sieht eine Anpassung der Finanzschwellen vor. Neu soll der Stadtrat anstelle von bisher 7 bis zu 12 Millionen Franken eigenständig bewilligen können. Beim Gemeinderat ist eine Erhöhung der Kompetenz bei neuen Ausgaben von 300'000 auf 500'000 Franken vorgesehen, Projektierungskredite sollen bis 250'000 Franken genehmigt werden dürfen.
Diese Anpassungen hätten zur Folge, dass künftig weniger Vorlagen den Stimmberechtigten obligatorisch zur Abstimmung vorgelegt würden. In den vergangenen 25 Jahren wären bei einer 12-Millionen-Schwelle 28 der 266 Abstimmungsvorlagen entfallen. «Die Stadt Bern bleibt auch mit der Erhöhung ausgeprägt direktdemokratisch: In keiner anderen Schweizer Stadt befinden die Stimmberechtigten über so viele Vorlagen wie in Bern. Besonders prägend ist die grosse Anzahl obligatorischer Referenden» sagt Kommissionsprecher Chandru Somasundaram (SP). Um die Rechte politischer Minderheiten zu wahren, sollen Vorlagen ab 2 Millionen Franken weiterhin dem fakultativen Referendum unterliegen und erfahren keine Veränderung des Schwellenwerts.
Die Mehrheit der Kommission beantragt dem Stadtrat die Annahme der Vorlage. Nach 25 Jahren ist eine Anpassung der Kompetenzgrenzen angezeigt. Verschiedene Rahmenbedingungen haben sich geändert. So sind die Preise im Bauwesen deutlich angestiegen. Hinzu kommt, dass das Planen und Bauen komplexer und somit teurer geworden ist. Vorgaben im Bereich Hindernisfreiheit sind hinzugekommen und Themen wie Klimaschutz und Hitzeresilienz sind wichtiger geworden. Diese Entwicklungen führen dazu, dass heute selbst kleinere Projekte rasch die bestehenden Finanzkompetenzgrenzen überschreiten.
Dies hat zur Folge, dass die Zahl der Volksabstimmungen in Bern zunimmt. Am 18. Juni 2023 hatten die Stadtberner Stimmberechtigten beispielsweise über 17 Abstimmungsvorlagen zu befinden, davon waren zwölf städtische Vorlagen. «Eine solche Menge ist nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Stimmberechtigten, die Parteien und die Medien herausfordernd und kaum bewältigbar» betont die FIKO-Präsidentin Ingrid Kissling-Näf (SP).
Die Kommission hebt hervor, dass Volksabstimmungen neben indirekten auch direkte finanzielle und ökologische Kosten nach sich ziehen. Gemäss der Antwort des Gemeinderats auf die Interpellation Lindgren ist pro durchgeführte Abstimmung mit 180'000 Franken zu rechnen, mehreren Tonnen Papier für alle Abstimmungsunterlagen sowie weiterem Personalaufwand in der Verwaltung.
Eine Minderheit der Kommission will die direktdemokratischen Rechte des Stadtrats und der Stimmberechtigen nicht verändern und lehnt die parlamentarische Initiative ab.
Der Stadtrat wird voraussichtlich im August 2025 über die Vorlage beraten. Die abschliessende Entscheidung über die Änderung der Gemeindeordnung, in der die Finanzkompetenzen geregelt sind, liegt bei den Stimmberechtigten der Stadt Bern.
Chandru Somasundaram
Kommissionssprecher
078 897 55 36
chan.somasundaram@gmail.com
Ingrid Kissling-Näf
Präsidentin Finanzkommission
079 327 53 34
Ingrid.kissling@bluewin.ch