Das verstehen wir im Stadtrat unter Respekt:
- Wir hören einander zu.
- Wir sprechen am Redepult (Art. 53 Abs. 1 GRSR) oder in der Wandelhalle.
- Wir sprechen zur Sache (Art. 53 Abs. 2 GRSR).
- Wir äussern unsere Meinung ohne Abwertung und Diskriminierung oder anderweitige Verletzungen.
- Wir respektieren andere Meinungen und Minderheiten.
Mögliche Interventionsmassnahmen bei Verletzung des Respekts:
- Das Stadtratspräsidium verweist auf die Leitlinien.
- Das Fraktionspräsidium ruft sein Fraktionsmitglied zur Ruhe auf.
- Das Stadtratspräsidium unterbricht die Sitzung und bittet das Fraktionspräsidium oder die Fraktionspräsidien nach vorne.
- Bleiben vorgängige Massnahmen ohne Wirkung, kommt Art. 54 GRSR (Verletzung des parlamentarischen Anstands) zum Zug.
Bern, 15. März 2024 / FPK