Im Stadtrat und seinen Gremien wird die Präsenz elektronisch mit einem Badge erfasst.
Die Stationen zum Badgen befinden sich beim Eingang in den Ratssaal beziehungsweise in das Kommissionszimmer.
Badgen Sie
Die Präsenzerfassung
Die Entschädigung inklusive Teuerungsausgleich für Mitglieder des Stadtrats und seiner Gremien beträgt per 1. Januar 2025:
Die Entschädigungen der Stadtratsmitglieder werden jährlich im gleichen Umfang der Teuerung angepasst, wie die Löhne des städtischen Personals gemäss Personalreglement der Teuerung angeglichen werden. Die Veränderungsrate für das städtische Personal betrug per 01.01.2025 1%.
Die Grundlagen für Entschädigungen im Stadtrat sind in Artikel 12 Geschäftsreglement des Stadtrats von Bern vom 12. März 2009 (GRSR, SSSB 151.21) und im Stadtratsbeschluss betreffend Festsetzung der Sitzungsgelder der Mitglieder des Stadtrats und seiner Gremien vom 18. November 2010 (SRB Nr. 639/2010, SSSB 151.211) zu finden.Die Entschädigungen der Stadträt*innen unterliegen der Sozialversicherungspflicht:
Bei einem Sitzungsgeld von Fr. 138.20 unterliegen demzufolge Fr. 103.65 der Abgabepflicht und Fr. 34.55 sind davon befreit.
Fällig wird die AHV/ALV, wenn die Entschädigung die Freibetragsgrenze von jährlich Fr. 2'300.00 überschreitet. Sobald der Betrag erreicht wird, werden die AHV/ALV-Beiträge für das laufende Jahr rückwirkend berechnet und von der Entschädigung abgezogen.
Die Stadtratsmitglieder erhalten monatlich eine Lohnabrechnung. Diese kann in elektronsicher oder gedruckter Form bezogen werden. Ausgewiesen wird darauf die Entschädigung für die Tätigkeiten im Vormonat. Beispielsweise erscheint auf der Lohnabrechnung vom Mai die Entschädigung für die Leistungen im April.
Der Lohnabrechnung können folgende Informationen entnommen werden:
Gemäss der Vereinbarung mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 20. Februar 2007 ist der Fr. 80.00 übersteigende Betrag pro Sitzung steuerpflichtig.
Konkret heisst das,
Zu Beginn des Folgejahres wird den Mitgliedern des Stadtrats ein Lohnausweis für die Steuern ausgestellt. Darauf ist ersichtlich, welcher Betrag steuerpflichtig und welcher steuerfrei ist. Die kantonale Steuerverwaltung erhält eine Kopie dieses Lohnausweises.