Es stehen für den Stadtrat per 31.10.2024 zur Traktandierung bereit:
Zum Abbau der Geschäftslast hat der Stadtrat Massnahmen beschlossen (2022.SR.000094). Sie sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten:
Über Anträge zu Abschreibungen von Motionen und Fristverlängerungen zu Vorstössen können die vorberatenden Kommissionen neu abschliessend entscheiden, wenn kein Mitglied dagegen stimmt:
Die Begründungsberichte zu Richtlinienmotionen werden nur noch traktandiert, wenn elf Mitglieder des Stadtrats dies innert zwei Monaten nach deren Zustellung verlangen:
Die Interpellationen werden nur noch im Stadtrat behandelt, wenn dies ein Mitglied des Stadtrats innerhalb von zwei Monaten nach deren Zustellung verlangt:
Die Antworten auf die Kleinen Anfragen werden nur noch verschickt. Sie werden nicht mehr im Stadtrat behandelt: