Der Stadtrat wählt die Mitglieder der Schulkommissionen, die politischen Vertreter der Sozialhilfekommission, der Tierparkkommission und der Betriebskommission des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik, die Abgeordneten der Stadt in das Parlament eines Gemeindeverbands, das Rechnungsprüfungsorgan, die Leitungen der Ombudsstelle, der Fach- und Aufsichtsstelle Datenschutz und des Ratssekretariats. Weiter wählt er aus den eigenen Reihen das Stadtratspräsidium, die Mitglieder des Büros und die Mitglieder aller stadträtlichen Kommissionen.
Der Stadtrat berät im Herbst den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Budget. Das Budget wird im November den Stimmberechtigen vorgelegt. Im Frühling genehmigt er die Rechnung und den Jahresbericht. Weiter beschliesst der Stadtrat über Ausgaben von mehr als 300 000 Franken; Ausgaben über sieben Millionen Franken werden zwingend den Stimmberechtigten vorgelegt. Er beschliesst Projektierungs- und Nachkredite und prüft Kreditabrechnungen.
Der Stadtrat beschliesst über alle Gesetze auf Gemeindestufe, das heisst über alle Reglemente. Die meisten unterstehen der fakultativen oder obligatorischen Volksabstimmung. Zu den Gesetzen gehören auch Überbauungsordnungen, Änderungen des Zonenplans usw.
Der Stadtrat führt die Oberaufsicht über den Gemeinderat und die Stadtverwaltung. Er verfügt dafür namentlich über folgende Mittel: