Anträge
Die Stadtratsmitglieder haben das Recht zu Geschäften Anträge zu stellen und diese zu begründen. Siehe dazu Art. 50 GRSR
Planungserklärungen
Zu Berichten des Gemeinderats, von denen der Stadtrat Kenntnis nimmt, können Mitglieder des Stadtrats Planungserklärungen einreichen. Siehe dazu Art. 70a GRSR
Antragsliste
Anträge und Planungserklärungen können in schriftlicher, elektronischer Form beim Ratssekretariat (Ratssekretariat) eingereicht werden. Das Ratssekretariat erfasst und publiziert diese für jede Sitzung im Ratsinformationssystem (RIS) in einer Antragsliste. Die Antragsliste wird bis zur Stadtratssitzung drei Mal aktualisiert:
- im Zeitpunkt des Versands der Unterlagen für die Stadtratssitzung, d.h. in der Regel 15 Tage vor der Sitzung,
- eine Woche vor der Sitzung mit allfällig neu eingegangenen Anträgen und
- Neu wird die Antragsliste des Stadtrats am Mittwoch vor dem Sitzungstag geschlossen. Darin aufgenommen werden alle Anträge, die bis 12.00 Uhr des betreffenden Mittwochs elektronisch beim Ratssekretariat eingehen.
- Am Mittwoch bis spätestens 17.00 Uhr wird die Antragsliste aktualisiert und im RIS publiziert.
- Werden Sitzungsunterlagen im RIS publiziert oder aktualisiert, wird dies den Mitgliedern des Stadtrats, dem Gemeinderat, der Stadtkanzlei und den Medien elektronisch mitgeteilt.